Pressemitteilung
Abstand sorgt für mehr Sicherheit
Gesundheit und Sicherheit sind wichtiger als die Geschäftsinteressen des Netzbetreibers, findet der ÖDP-Vorsitzende des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Holger Geißel.
Die Wissenschaft weißt in Studien auf die zu hohen Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlung hin.
Jeder, der mit dem Thema Mobilfunkmasten konfrontiert ist, ob Einwohner, Gemeinderat oder Bürgermeister, kennt die Auskunft:
- Mobilfunkmasten müssten so genehmigt werden, wie die Betreiber es beantragen.
- Und außerdem gehe von ihnen keine Gefahr aus, die Grenzwerte würden zuverlässig schützen.
Beide Aussagen haben mit den tatsächlichen Fakten nicht das Geringste zu tun.
Die Kommunen haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ihre Einwohner auf Grund des Gefahrenpotentials der Strahlung, der Untauglichkeit der Grenzwerte und des Versagens der Bundesbehörden zu schützen.
Die Ergertshausener wären mit dem Standort am südwestlichen Rand des vorgesehenen Grundstückes und damit weiter entfernt von der Wohnbebauung einverstanden gewesen. Der Rohrenfelser Gemeinderat ist der Gesundheit seiner Bürger verpflichtet und nicht den Geschäftsinteressen des Netzbetreibers. Standhaftigkeit ist jetzt angesagt. Mittlerweile häufen sich Forschungsergebnisse, die eine Schädlichkeit von biologischen Kraftwirkungen durch Mobilfunkstrahlung beweisen.
Die ATHEM-3-Studie bringt es auf den Punkt. Mobilfunkmasten: Strahlung schädigt menschliches Erbgut, Chromosomen werden sichtbar verändert, Ergebnisse sind statistisch signifikant. Die Bundespolitik muss Mobilfunkpolitik gesundheitsverträglich gestalten. Ganz entscheidend, der Abstand vom Funkmasten.
Ob Gemeinderat oder Bürgermeister, das Gutachten von Anja Brückner über "Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung" sollte für Mandatsträger Pflichtlektüre sein. Für die Bürgerinitiativen ist es die ultimative juristische Argumentationsgrundlage.