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Pressemitteilung

Bundesarbeitskreise protestieren gegen geplantes Telekommunikationsgesetz

"Es hebelt den Naturschutz flächendeckend aus. Es gefährdet die letzten Refugien der Natur und von Menschen" - die ÖDP ist mit dem Entwurf des Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK NaBeg) ganz und gar nicht einverstanden. Die ÖDP im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen reagiert mit einer Presseerklärung.

Vier Mobilfunkmasten verschwinden fast im Nebel

Weil die Datenlage dünn und die Ergebnisse widersprüchlich sind plädiert die ÖDP für das Vorsorgeprinzip.

Vor den Beratungen zum neuen Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK NaBeg) im Bundestag (am 11. Oktober 2024) warnen die Bundesarbeitskreise (BAK) Mobilfunk sowie Arten- und Naturschutz in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP - Die Naturschutzpartei) nachdrücklich vor weiteren Beeinträchtigungen durch Funkstrahlung in Gebieten, die heute (noch) relativ funkarm sind.
 
Hiervon würden 99,4% der Flächen Deutschlands betroffen sein, sogar Nationalparks, das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000, Flora-Fauna-Habitate und Kernzonen von Biospärenreservaten. Das Gesetz hebelt den Naturschutz flächendeckend aus. Tiere und Pflanzen werden künftig viel stärker bestrahlt. Das trifft auch Menschen, die in diesen Regionen Erholung suchen oder für ihre angegriffene Gesundheit funkarme Lebensräume benötigen.
 
Der TK NaBeG-Entwurf legt den Bau von Mobilfunkmasten als ein "überragendes öffentliches Interesse" fest. Dieses soll immer dort gelten, wo keine Maximalversorgung nach neuester Mobilfunktechnik vorhanden ist. Abwägungsprozesse sind damit faktisch vorentschieden. Nicht nur Bundesstraßen, sondern auch nachgeordnete Straßen, sogar Radwege und Wanderwege sollen in die Versorgungsauflage für die Mobilfunkanbieter eingeschlossen werden. Es wird deutlich, dass es nicht um eine zu garantierende Grundversorung, sondern um eine "Idealversorgung" geht.
 
Die ÖDP ist nicht grundsätzlich gegen die Möglichkeiten der Funktelefonie.  Sie fordert aber eine Bewertung und Abwägung der Risiken dieser Technologie.
 
Keine Festlegung des Ausbaus von Mobilfunkanlagen als "überagendes öffentliches Interesse".

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