Pressemitteilung
Die Grenzwert-Diktatur der ICNIRP, oder: wie ein "Wissenschaftsknirps" die ganze Welt betrügt
Ist Mobilfunk-Strahlung wirklich so ungefährlich, wie man uns weismachen will? Wer hat die Grenzwerte festgesetzt? Nach welchen Kriterien? Es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass Gesundheitsvorsorge dabei keinerlei Rolle gespielt hat. Der ÖDP-Kreisvorsitzende Hoger Geißel hat sich kundig gemacht.
Es ist soweit, das Mobilfunk-Minderungsrecht soll starten.
Es gibt also einen Rechtsanspruch auf funktionierende Handynetze. Was aber immer noch fehlt, ist die Technikfolgenabschätzung. Das Feldexperiment in diesem unserem Lande geht ungebremst weiter. Eine ehrliche und faktenbasierte Aufklärungskampagne zu den Gesundheitsgefahren, die von der Mobilfunkstrahlung ausgeht - Fehlanzeige. Die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) schweigt weiter und wäscht ihre Hände in Unschuld. Es gilt Entwarnung - die Grenzwerte werden ja eingehalten, ja man liegt fast immer weit unter den zulässigen Höchstwerten. Also besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen, wird behauptet. Aber ist das wirklich so?
Selbst offizielle Stellen, darunter auch Gerichte, berufen sich permanent auf die Grenzwertsetzung der Strahlenschutzkommission (SSK), wie sie die 26. BImSCHV (Bundesimmissionsschutzverordnung) festlegt und sich dabei sogar zu den Behauptungen hinreißen lassen, "bei Unterschreitung der festgelegten Grenzwerte ist festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung nicht vorliegen kann". Deshalb muss die Frage erlaubt sein, woher denn unsere Grenzwerte kommen, wie sie die 26. BImSCHV definiert. Traurig aber wahr: die Grenzwerte werden bis zum heutigen Tage wie ein unumstößliches Glaubensbekenntnis denn als wissenschaftlich relativierbare Fakten zelebriert, ohne zu hinterfragen, ob es sich um eine biologische und für den Menschen akzeptable oder um eine völlig unannehmbare und wie wir nachfolgend sehen werden, auch höchst dubios zustande gekommene Festlegung handelt. Dem bundesdeutschen Gesetzgeber vorgeschlagen wurde die "26. BImSCHV" vom Fachgremium der Strahlenschutzkommission SSK. Doch wie hochgelobt in ihrer fachlichen Kompetenz die SSK als ein Organ des Umweltministeriums auch immer ausgegeben werden mag: eigene Forschungsvorhaben führte die SSK meines Wissens bislang nicht durch. Sie beruft sich vielmehr ausschließlich und deckungsgleich auf die Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP, der "International Commission for "Non-Ionizing Radiation Protection", einer sechzehnköpfigen Kommission, die als WHO-Organ, also als eine Unterorganisation der UNO, ausgegeben wurde. Obwohl nun alle staatlichen Instanzen, auch die deutschen, dieses Spiel mitmachten, war dieses "UNO-Mäntelchen" eine Legitimation, die der "ICNIRP" mitnichten zukam.
Erst nach vielfältigem hartnäckigem Nachfragen kam von der WHO in Genf die verlegene Mitteilung, dass es sich bei der ICNIRP keineswegs um eine WHO-Organisation handele, vielmehr wäre die ICNIRP eine NGO (Non-Government Organisation), ein eingetragener Verein (e.V) mit Sitz, man höre und staune in München.
- Die Grenzwerte für damals weltweit sechs Milliarden Menschen wurden also, das war das erschütternde Faktum dieser Schweizer Recherche, von einem weder demokratischen noch durch die UNO legitimierten, völlig willkürlichen Privatverein mit Sitz in München festgelegt, der seine Mitglieder selber wählt und in dem mobilfunkkritische und mobilfunkneutrale Wissenschaftler nichts zu suchen haben. Alarmierend war zudem die Aussage einer WHO-Broschüre vom Oktober 1999.
- keine Normierungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen!
Frank und frei wird demnach eingestanden, dass bei der Grenzwertsetzung an Gesundheitschutz gar nicht gedacht war. Wenn aber von einer "Strahlenschutzkommission" die Rede ist, welche der Bundesregierung angeblich gesundheitlich unschädliche Grenzwerte empfiehlt, welche 1:1 von der ICNIRP übernommen wurden, dann sollte diese Selbstauskunft der WHO bezüglich der von ihr protegierten ICNIRP eigentlich jedem politischen Entscheidungsträger die Augen öffnen:
- In die Grenzwertsetzung sind keine Vorsorgeaspekte eingeflossen:
- Diese "Grenzwerte" sind daher nichts anderes als eine "Irreführung der Öffentlichkeit":
- Sie wurden von einem privaten Club aufgestellt, der sich ohne jede Legitimation als institutionelle Mogelpackung mit fatalen globalen Auswirkungen entlarvt.
Interessant in diesem Zusammenhang: unsere so unheilvoll hohen Grenzwerte wurden in der Kohl-Ära von niemand anderer als der damaligen Bundes-Umweltministerin Frau Angela Merkel abgesegnet und unterschrieben. Frau Merkel ist Physikerin. Ihrer politischen Karriere hat diese Unterschrift offenbar nicht geschadet.
Jetzt kommt Prof. Cherry ins Spiel. Vorbildlich und wissenschaftlich auch für jeden Laien nachvollziehbar hat Prof. Cherry in seiner mehr als 100-seitigen, international berühmt gewordenen Wissenschaftsdokumentation der "ICNIRP-Richtlinienkritik" bereits 1999 Licht in die Arbeitsweise der ICNIRP und die gesundheitliiche Kompetenz dieser "Richtlinien" gebracht. Als wissenschaftllicher neuseeländischer Regierungsberater hatte Prof. Cherry die von der ICNIRP vorgeschlagenen Grenzwerte bezüglich des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zu überprüfen, für Neuseeland waren "nur" 200.000 nW/Quadratzentimeter vorgesehen, es wurden 2.000 nW/Quadratzentimeter akzeptiert. Dagegen hatte die SSK für Deutschland im D-Netz 470.000 nw/Quadratzentimeter und im E-Netz 950.000 nW/Quadratzentimeter zugestimmt und festgelegt. Von Regierungsberatern wie Prof. Cherry können wir in Deutschland nur träumen.
Der inzwischen verstorbene Prof. Dr. Cherry resümierte zusammenfassend:
"Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommeheit gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen besteht, die soweit geht, dass die vorhandenen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, falsch dargstellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht werden. Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheit, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen."
Sehr wichtig: Mit dieser seiner Kritik an der internationalen Grenzwertsetzung durch den privaten industriehnahen Verein der "ICNIRP" im Namen der WHO obsiegte Prof. Cherry vor den höchsten Gerichten Australiens sowie Neuseelands gegenüber dem früheren Chairman der ICNIRP, Dr. Michael Repacholi, der auf Rücknahme solcher Aussagen von Prof. Cherry geklagt hatte. Per Gerichtsbeschluss konnte er fortan, so im Jahr 2000, vor dem Europäischen Parlament, auf die eklatante Gesundheitsgefährdung der Bürger durch Mobilfunk und EMF hinweisen.
Dies ähnelt dem Fall des Elektrosmogpioniers W. D. Rose, gegen den T-Mobile wegen mobilfunkkritischer Aussagen mit einer einstweiligen Verfügung und im Anschluss mit einer horrenden Schadenersatzforderung zu Felde zog. In beiden Fällen obsiegte Rose, sowohl vor dem Obersten Gerichtshof in Wien wegen der einstweililgen Verfügung, als auch im Anschluss vollumfänglich im Hauptverfahren vor dem Landgericht Innsbruck.
Am Freitag, 23. Februar 2024 stand in der Neuburger Rundschau:
Italien will Smartphone und Tablet an Schulen verbieten.
An Italiens Grund- und Hauptschulen soll die Nutzung von Smartphones und Tablets grundsätzlich verboten werden - auch im Unterricht. Dazu werde die Rechtsregierung in Rom neue Richtlinien erlassen, kündigte Erziehungsminister Giuseppe Valditara an. Der Minister von der kleineren Regierungspartei Lega begründete dies mit pädagogoischen Erwägungen, aber auch mit einem besseren Schutz für das Schulpersonal. Zudem verwies Valditara auf Empfehlung der UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco): "Die Verteidigung des Lehrkörpers bedeutet, den Grundsatz der Autorität zu verteidigen", sagte der Minister (dpa).
Mit ökologischem Gruß
Holger Geißel